Unsere Dienstleistung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für kleine und mittelständische Unternehmen gefördert.
Sie sind zuschussberechtigt wenn:
- Ihr Unternehmen bereits mindestens ein Jahr am Markt aktiv ist
- Sie weniger als 250 Personen beschäftigen
- Ihr Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro beträgt
- Sie über einen von der BAFA zugelassenen Unternehmensberater abrechnen (Wir von Steinbeis besitzen diese Zulassung)
Ausgenommen sind:
- Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.
- Erzeuger landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse, Fischer, etc.
- Religionsgemeinschaften, Stiftungen etc.
- wenn Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde
Höhe des Fördergeldes:
- 50% der Beratungskosten
- max. 1.500 Euro
Das bedeutet zum Beispiel:
- Sie beanspruchen von Steinbeis Dienstleistungen von 3.000 Euro netto
- Wir helfen Ihnen den Förderzuschuss der BAFA von 1.500 Euro netto zu erhalten.