Unsere Beratung ist Förderungsberechtigt

Unsere Dienstleistung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für kleine und mittelständische Unternehmen gefördert.

Sie sind zuschussberechtigt wenn:

  • Ihr Unternehmen bereits mindestens ein Jahr am Markt aktiv ist
  • Sie weniger als 250 Personen beschäftigen
  • Ihr Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro beträgt
  • Sie über einen von der BAFA zugelassenen Unternehmensberater abrechnen (Wir von Steinbeis besitzen diese Zulassung)

Ausgenommen sind:

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.
  • Erzeuger landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse, Fischer, etc.
  • Religionsgemeinschaften, Stiftungen etc.
  • wenn Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde

Höhe des Fördergeldes:

  • 50% der Beratungskosten
  • max. 1.500 Euro

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Sie beanspruchen von Steinbeis Dienstleistungen von 3.000 Euro netto
  • Wir helfen Ihnen den Förderzuschuss der BAFA von 1.500 Euro netto zu erhalten.

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